Häufig gestellte Fragen
Wo beantrage ich einen Erbschein?
Ein Erbscheinsantrag kann zum einen beim Nachlassgericht gestellt werden oder bei einem Notar.
Sie haben Fragen zu meinen Leistungen?
Wenn Sie Fragen zu meinen Angeboten oder sonstige Wünsche haben, können Sie gerne eine E-Mail schreiben. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können aber auch einfach unter der Rufnummer 089/66000400 anrufen.
Wie unterscheiden sich die Freibeträge bei Schenkung zu Lebzeiten und Erwerb von Todes wegen?
Die Freibeträge für Erwerb zu Lebzeiten (Schenkung) und Erwerb von Todes wegen (z.B. Erbe/ Vermächtnis) sind identisch.