Rechtsanwältin Dorothee Conrad-Schweickert Immobilienrecht
Ich unterstütze Sie rechtlich bei dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien sowie bei allen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Eigentum an Immobilien entstehen können. Bei der Übertragung von Immobilien im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um den Veräußerer abzusichern, wie z.B. Nießbrauch, Leibrente oder Reallast.
Eng verknüpft mit der Abwicklung von Immobiliengeschäften, besonders auch im Erbfall, aber auch sonst, sind oft durch Grundschulden und Hypotheken gesicherte Kredite, die vorzeitig beendet werden sollen.
In diesem Zusammenhang helfe ich Ihnen bei der Abwicklung des Darlehens und bei der Überprüfung der von der Bank oder der Versicherung geforderten Vorfälligkeitsentschädigung.
Meist fällt die von der Bank oder der Versicherung verlangte Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch aus, da Bank oder Versicherung nur die ersparten Risikokosten von der Vorfälligkeitsentschädigung zu Ihren Gunsten abziehen. Hier gibt es schon Urteile aus jüngster Zeit, die viel günstiger für den Kunden ausfallen.