Kosten
Grundlage für die Abrechnung der Leistungen ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG wird geregelt, welche Gebühren für welche Tätigkeit anfallen, wobei diese Gebühren aus dem Geschäfts - bzw. Streitwert berechnet werden.
Das Honorar kann auch durch Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars festgelegt werden.
Für die erste Beratung fällt bei Verbrauchern eine Beratungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an (§ 34 I S.3. HS.3 RVG). In einem ersten Beratungsgespräch wird der Mandant rechtlich so informiert, dass er entscheiden kann, wie er weiter vorgehen möchte.