Unternehmensnachfolge klären Mit Ihrer Anwältin aus Unterhaching
Hinter dem Begriff Unternehmensnachfolge verbirgt sich die juristisch abgesicherte Nachfolgeregelung für ein Unternehmen. Gehört ein Betrieb, der rechtlich in einer GmbH, OHG oder KG organisiert ist, zu dem zu vererbenden Vermögen, so ist eine umfassende und übergreifende Prüfung der erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen notwendig, um die konkreten Vorstellungen des Erblassers zu verwirklichen.
Als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht sind Sie bei mir, Dorothee Conrad-Schweickert aus Unterhaching, an der richtigen Adresse. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen rund um das Thema Unternehmensnachfolge!
Verknüpfung erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeklauseln
Bei der Unternehmensnachfolge reicht eine gesellschaftsrechtliche Regelung allein meist nicht aus. Als Ihre Anwältin mit Sitz in Unterhaching empfehle ich daher eine Prüfung der zumindest teilweisen lebzeitigen Übertragung. Unter anderem, weil die Übertragung des Betriebes in diesem Fall steuerrechtlich begünstigt sein kann. Sämtliche steuerrechtlichen Aspekte werden bei einer umfassenden Rechtsberatung einbezogen.
Sie haben Fragen rund um das Thema Unternehmensnachfolge oder möchten die Nachfolge Ihres Betriebes frühzeitig klären? Gerne stehe ich Ihnen bei allen Prozessen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei für Erbrecht in Unterhaching bei München auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!