Vorweggenommene Erbfolge Mit Ihrer Anwältin aus Unterhaching
Da die Formvorschriften für Testamente sehr streng sind und Fehler gemacht werden können, sind viele Personen auf der Suche nach anderen Alternativen, wenn es um das Thema Erben geht.
Eine weitere Möglichkeit ist die vorweggenommene Erbfolge, die auch unter dem Ausdruck Schenkung bekannt ist. Als erfahrene Anwältin für erbrechtliche Angelegenheiten berate ich Sie auch in diesem Bereich kompetent, fachkundig und individuell.
Die Begriffe vorweggenommenen Erbfolge und Schenkung bezeichnen die Übertragung von Privatvermögen oder Unternehmen zu Lebzeiten. Auf diese Weise können bereits vor dem Ableben einer Person Teile des Privatvermögen, Teile von Unternehmen sowie Geschäftsanteile (u.a. für GmbH, OHG oder KG) auf den gewünschten Nachfolger übertragen werden.
Übertragung von Privatvermögen oder Unternehmen zu Lebzeiten
Gerade auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten kann eine vorweggenommen Erbfolge bzw. Schenkung sinnvoll sein. Als Ihre Anwältin mit Sitz in Unterhaching bei München unterstütze ich Sie dabei, sich umfassend abzusichern und verschiedene bestehende Möglichkeiten umfassend zu prüfen. Das Ziel: sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich eine sinnvolle Lösung zu finden.
Sie wünschen eine fachliche Beratung rund um die Themen vorweggenommene Erbfolge und Schenkung? Gerne nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei in Unterhaching auf und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.